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Sie beraten und unterstützen ratsuchende Personen in komplexen Fällen im Bereich rassistischer Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit mit Hauptfokus auf individueller Beratung und Intervention.

Aufgaben

  • Sie beraten und unterstützen ratsuchende Personen in komplexen Fällen im Bereich rassistischer Diskriminierung/Fremdenfeindlichkeit.
  • Nach Bedarf oder Indikation intervenieren Sie bei diskriminierenden Akteur*innen (Einzelpersonen, Institutionen), z.B. schriftlich, telefonisch oder persönlich.
  • Sie dokumentieren die fallbezogene Arbeit im internen System zur Datenerfassung sowie für die Statistik des nationalen Monitorings des Beratungsnetzwerks für Rassismusopfer.
  • Sie stellen bei externen Fachstellen, Gremien und Organisationen das Angebot und die Erkenntnisse aus der Fallarbeit von ZüRAS vor.
  • Sie arbeiten mit internen und externen Netzwerken, Arbeitsgruppen und Fachgremien im Zusammenhang mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung.
  • Sie nehmen an angebotsspezifischen Gefässen wie Supervision und Intervision teil.

Anforderungen

  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialarbeit, Sozialwissenschaften oder ähnlichem (FH oder Universität).
  • Zusatzausbildung im Bereich systemische Beratung, Mediation, Familientherapie, Supervision oder Bereitschaft, eine solche zu absolvieren.
  • Ausgewiesene Beratungs- und Analysekompetenz.
  • Arbeitserfahrungen im Bereich Rassismus/Diskriminierungsschutz und/oder vertieftes Wissen zu Rassismus und deren Wirkformen.
  • Erfahrungen in der Beratung von Menschen in prekären Lebensumständen.
  • Sehr gute kommunikative Kompetenzen und Reflexionsfähigkeit.
  • Um eine vielfältige Teamstruktur zu stärken, freuen wir uns über Bewerbungen von Personen mit eigener Migrationsgeschichte.

Unser Angebot

  • 4–6 Wochen Ferien pro Jahr, je nach Alter und Funktionsstufe, sowie 6 zusätzliche Betriebsferientage pro Jahr.
  • Förderung und Unterstützung der Aus- und Weiterbildungen, inklusive interner Weiterbildungskurse zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
  • Lunch-Checks für festangestellte Mitarbeitende ab einem Pensum von 20 Prozent, einlösbar in über 8000 Restaurants.
  • Beteiligung an der Vorsorge: Versicherung bei der Pensionskasse der Stadt Zürich, wobei die AOZ 60 Prozent der Prämie übernimmt.
  • Bruttolohn bei einem 100%-Pensum voraussichtlich zwischen 100 000 und 125 000 Franken pro Jahr, abhängig von Ausbildung und Berufserfahrung.
  • Zulagen für Arbeiten in der Nacht und am Sonntag.
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Über uns
Die AOZ – Asyl-Organisation Zürich ist eine öffentlich-rechtliche Organisation der Stadt Zürich und erbringt Dienstleistungen im Auftrag von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist spezialisiert auf die Unterbringung, Betreuung und Integration von Asylsuchenden, Flüchtlingen und sozialhilfebeziehenden Personen.
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