Die Staats- und Jugendanwaltschaft mit Sitz in Herisau ist auf dem ganzen Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches verantwortlich. Sie leitet in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei die Ermittlungen und die Strafuntersuchungen, erlässt Schlussverfügungen und vertritt die Anklage vor Gericht. Im Bereich des Jugendstrafrechts ist sie auch für den Vollzug von Strafen und Massnahmen zuständig. Jugendanwältinnen und Staatsanwälte sowie das Kanzleiteam sind für die effiziente Bearbeitung und Beurteilung von jährlich rund 4000 Dossiers verantwortlich.
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