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Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen behandelt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. Die Mehrheit seiner Urteile wird abschliessend entschieden, und von den beim Bundesgericht anfechtbaren wird nur eine Minderheit weitergezogen. Die hohe Akzeptanz seiner Urteile ist vor allem auf die hohe Qualität und angemessene Behandlungsdauer zurückzuführen.

Aufgaben

  • Urteilsentwürfe insbesondere aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts (AHV/IV mit Auslandsbezug, Berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und des öffentlichen Gesundheitsrechts (insbesondere Spitallisten und -tarife, Hochspezialisierte Medizin, Spezialitätenliste, Heilmittel/Medizinprodukte) erarbeiten und verfassen
  • Mitwirken bei der Instruktion von verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren
  • An Entscheidberatungen und öffentlichen Verhandlungen die Protokolle schreiben

Anforderungen

  • Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium, vorzugsweise mit Anwaltspatent und/oder Doktorat
  • Von Vorteil sind einige Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung, Advokatur oder an einem Gericht und/oder in den Rechtsgebieten der III. Abteilung bzw. eine akademische Karriere
  • Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen
  • Präziser sprachlicher Ausdruck
  • Hohe Selbständigkeit
  • Belastbarkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Haupt- und Arbeitssprache Französisch
  • Gute aktive Kenntnisse in Deutsch
  • Wenn möglich passive Kenntnisse in Italienisch

Unser Angebot

  • Arbeiten für die Schweiz: Einsatz für das Erfolgsmodell Schweiz und das Wohl der Bevölkerung
  • Gelebte Vielfalt: Dank Chancengleichheit Kompetenzen entfalten und unterschiedliche Perspektiven einbringen
  • Gesund am Arbeitsplatz: Unterstützung und Beratung im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit
  • Modernste Arbeitsplätze
  • Flexible Zeitmodelle
  • Dreisprachiges Arbeitsumfeld
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Über uns
Das Bundesverwaltungsgericht BVGer ist eines der vier eidgenössischen Gerichte der Schweiz und hat seinen Sitz in St. Gallen. Es beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden, Bundesbetrieben und in bestimmten Fällen gegen Beschlüsse von Kantonsregierungen. In einzelnen Sachgebieten entscheidet das Gericht als letzte Beschwerdeinstanz; in anderen Bereichen können seine Urteile an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Gericht ist in sechs Abteilungen und ein Generalsekretariat gegliedert und behandelt Verfahren in allen Amtssprachen der Schweiz.
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