Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in seiner Straf- oder Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
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