Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in der Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
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Sie sind Teil eines jungen, motivierten und hilfsbereiten Teams mit regelmässigen Diskussionsmöglichkeiten und Austausch mit vorgesetzten Richterinnen und Richtern sowie den zuständigen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern.